Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkehr mit Mietomnibussen


1. Vertragsabschluss

Angebote der Lagobus GmbH sind freibleibend, sofern schriftlich nicht anderes vereinbart. Eine vertragliche Bindung von Lagobus entsteht erst durch Annahme des Angebotes und Bestätigung durch die Lagobus GmbH - nachfolgend Lagobus genannt. Die Annahme des Angebotes durch den Kunden kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Die Form der Bestätigung steht Lagobus frei.


2. Leistungsinhalt

Für den Umfang der vertraglichen Leistung ist ausschließlich die Lagobus Bestätigung maßgeblich. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt. Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, ist Lagobus lediglich Vermittler. Es gelten die AGB des jeweiligen Partners. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht: die Erfüllung des Zweckes des Ablaufes der Fahrt / die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere Kinder Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen / die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum zurücklässt, auch die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und entladen. / die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.


3. Leistungsänderungen

Änderungen durch Lagobus, durch Dritte oder höhere Gewalt. Abweichungen einzelner Reisleistungen von der Bestätigung, die nach Vertragsabschluß eintreten und nicht von Lagobus wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet. Dies gilt vor allem auch beim Einsatz eines Partnerfahrzeuges, wenn dies für Lagobus aus wirtschaftlichen, organisatorischen oder anderen Gründen notwendig erscheint. Änderungen auf Wunsch des Kunden z.B. hinsichtlich der Fahrstrecke und Fahrtdauer sind nur möglich, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen dies zulassen. Ob dies der Fall ist entscheidet der Fahrer, oder ein anderer Mitarbeiter von Lagobus. Der Auftrag zur Änderung ist vom Kunden durch Unterschrift zu Bestätigungen. Mehraufwendungen trägt der Kunde.


4. Preise

Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet. Siehe 3. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigung oder Verunreinigung entstehen, bleibt unberührt. Rechnungen sind nach Erhalt sofort ohne Abzug fällig.


5. Rücktritt und Kündigung durch den Kunden

Tritt der Kunde vor Fahrtantritt vom Vertrag zurück, so wird dadurch der Anspruch des Unternehmers auf die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Lagobus wird seine ersparten Aufwendungen absetzen. Anstelle der Vereinbarten Vergütung kann der Unternehmer eine Rücktrittspauschale erhaben. Diese beträgt bis 30 Tage vor Abfahrt 10%, ab 29 bis 11 Tage vor geplantem Fahrtantritt 25 %, ab 10 Tage bis 7 Tage vor Abfahrt 50%, ab 6 Tage vor Fahrtantritt 80 % des vereinbarten Entgeldes. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn während der Fahrt außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen. Kündigt der Kunde den Vertrag, so kann der Unternehmer eine den Umständen nach angemessene Vergütung der bereits erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringende Leistung verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren, Lagobus entstandenen Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dazu gehören z.B. Stornogebühren für Schiffspassagen oder Hotelleistungen.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Unternehmer

Lagobus kann vor oder während der Fahrt den Vertrag kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder den Besteller erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. 1. wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die Lagobus unmöglich machen die Leistung zu erbringen. 2. bei Kündigung während der Fahrt ist Lagobus verpflichtet die Kunden zurückzuführen. Es sei denn, dass gerade die Gründe zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung der Kunden unmöglich machen. Aufwendungen, die Lagobus aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart hat, werden dem Kunden erstattet. Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt entsprechend, wenn aus den aufgeführten Gründen Änderungen der Leistungen notwendig werden. Rückführung nur mit den, wie im Beförderungsvertrag festgelegten Transportmittel.


7. Haftung

Lagobus haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Lagobus haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, z.B. Krieg oder Behinderung durch kriegsähnliche Zustände, Aufstand oder Bürgerkrieg, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Streiks, Unwetter, Epedemien, Quarantänemaßnahmen. Die Regelungen über die Rückführung bleiben unberührt.


8. Beschränkung der Haftung

Die Haftung von Lagobus ist für den Kunden insgesamt auf die Höhe des in Ziff. 4 vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden des Fahrgastes nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Lagobus wegen einem dem Fahrgast entstehenden Schaden ausschließlich wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens beim Kunden lediglich durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung. Die Haftung von Lagobus ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Lagobus haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden.


9. Verhalten des Bestellers und der Fahrgäste

Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung. Den Anweisungen des Bordpersonals ist Folge zu leisten. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Bordpersonals nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen entweder die die Mitfahrgäste erheblich beeinträchtigt, die Sicherheit in Frage gestellt wird oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für Lagobus unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber Lagobus bestehen in diesen Fällen nicht. Beschwerden sind zunächst an das Bordpersonal und, falls dieses mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an Lagobus zu richten.


10. Gepäck und sonstige Sachen

Gepäck im normalen Umfang, und nach Absprache auch sonstige Dinge, ausgeschlossen Tiere, werden mit befördert. Für Schäden, die durch vom Besteller oder seine Fahrgäste mit geführten Sachen verursacht werden haftet der Besteller, wenn die Schäden auf Umständen beruhen, die von ihm und/oder seinen Fahrgästen zu vertreten sind. Für Schäden die während der Beladung oder während der Fahrt entstehen haftet Lagobus nicht. Lagobus empfiehlt den Abschluss einer Reisegepäckversicherung.


11. Ausschluss von Leistungen und Verjährung

Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt schriftlich gegenüber Lagobus geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten, sonstige Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung der Reise.


12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsbestimmungen

Der Besteller bzw. Fahrgast ist für die Kenntnis und Einhaltung aller Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile und Kosten die aus Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen gehen zu Lasten des Kunden. Auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluß geändert worden ist.


13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist zu Vollkaufleuten, juristischen Personen oder Einrichtungen des öffentlichen Rechts ausschließlich der Sitz von Lagobus. Gerichtsstand ist im Verhältnis zu Vollkaufleuten, juristische Personen oder Einrichtung des öffentlichen Rechts der Sitz von Lagobus. Für Klagen von Lagobus gegen den Besteller ist der Firmen oder Wohnsitz des Bestellers maßgebend. Ausnahmen sind Klagen gegen Vollkaufleute, oder Personen, die keinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen die nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort nicht bekannt ist. Hier ist der Sitz von Lagobus maßgebend.

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